Artikel von Marko Nikolić, Revolutionär-Kommunistische Organisation BEFREIUNG, RKO BEFREIUNG, www.rkob.net
Zwischen dem 8. und dem 16.Juni soll geklärt werden ob es sich bei zehn noch im August 2014 verhafteten Personen um Mitglieder einer „terroristischen“ Organisation handelt. Am letzten der fünf anberaumten Verhandlungstage soll das erstinstanzliche Urteil im sogenannten „Terrorprozess“ feststehen. Angeklagt ist ein türkischstämmiger Schlepper sowie neun aus Tschetschenien stammende mutmaßliche IS Anhänger zwischen 17 und 27 Jahren. Darunter eine anfangs noch schwangere Frau.
Der türkischstämmige Migrant bestätigte das Reiseziel Syrien. Er bestätigte ebenfalls, dass die Angeklagten klar das Ziel gehabt hätten sich dort dem bewaffneten Kampf anzuschließen. Die anderen Verhafteten streiten das allerdings vehement ab und sagen anfangs noch gesammelt auf dem Weg in den Urlaub gewesen zu sein. Ein Teil der Angeklagten hat bereits nachgegeben und räumte ein auf dem Weg nach Syrien gewesen zu sein. Dabei die IS unterstützen zu wollen lehnen alle allerdings weiterhin konsequent ab. Wie genau die mutmaßlichen „Terroristen“ den Islamischen Staat unterstützen wollten, braucht die Anklage nach Eigenangaben nicht einmal zu konkretisieren. Sie argumentieren nur, dass der vorhandene Tatbestand bereits ausreichen dürfte. Juristensprache für: Wir haben eigentlich keine konkreten Beweise. Das angedrohte Strafmaß beträgt zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis.
Hexenjagd
Auf den Fall aufmerksam wurde die Polizei nach einem Hinweis an das Landesamt für Verfassungsschutz, ein Schlepper würde immer wieder Personen aus Europa nach Syrien schleusen. Die sofort veranlasste umfassende Überwachung mündete schließlich in die Verhaftung der Beschuldigten am österreichischen Grenzübergang Nickelsdorf.
Als möchte-gern neutrales Land hat Österreich natürlich ein energisches Interesse an der Verhaftung möglichst sämtlicher greifbarer „IS Anhänger“ und der Verfolgung aller in Frage kommenden Personen. Es ist typisch für den bürgerlichen Staat, dass schon auf Verdacht Menschen pausenlos überwacht und abgehört werden. Es ist auch typisch, dass es zwar eine Verurteilungsrate von weniger als 2% bei Vergewaltigungen gibt, aber mutmaßliche Auslandskämpfer auf blinden Verdacht schon bis zu zehn Jahre Gefängnis bekommen.
Der sogenannte Terroristenprozess ist eine neue Art der Hexenjagd, die ein bewusstes politisches Mittel sind sämtliche muslimischen Migrantinnen und Migranten als potentielle Anhänger der IS darzustellen. Die Gesetze zu militärischen Auslandseinsätzen – natürlich nur für Zivilisten – wurden verschärft. Jeder, der auch nur im Verdacht steht im Ausland in den Krieg ziehen zu wollen kann hier als mutmaßlicher Terrorist vor Gericht gestellt werden. Das bürgerliche Gesetz dient nunmal den Herrschenden. Und wie alles andere auch, gelten ihre Regeln. Deswegen sind Vergewaltigungen zwar weit verbreitet, kümmern die Herrschenden aber kaum, weil sie für ihren Zweck kaum genützt werden können. Daher auch die vernichtend kleine Aufklärungsrate. Bei Eigentumsdelikten liegt die Aufklärungsquote bei etwas unter 50%. Immerhin ist Schutz des Eiegntums ein Grundprinzip des Kapitalismus. Schlagzeilen machen aber vorallem die handvoll mutmaßlicher „Terroristen“. Die lassen sich politisch super nützen. Damit kann man offizielle militärische Auslandseinsätze rechtfertigen und wachsende Überwachung der Bevölkerung. Falls die wachsende Armut und Arbeitslosigkeit, die Ausbeutung und Unterdrückung mal zu Straßenschlachten wie in Baltimore führen sollte: Der Polizeiapparat hat dank der angeblichen Jagd auf Terroristen bis dahin super aufgerüstet.