Von Julia Obermayr
Am 14. Mai begann der Prozess wegen Wiederbetätigung gegen den bekennenden Anitsemiten und Nationalsozialisten Gottfried Küssel und 2 Mitangeklagte, Felix B. und Wilhelm A. Sie sollen die Drahtzieher der Neonaziwebsite alpen-donau.info sein. Gottfried Küssel ist der Gründer und Führer der verbotenen „Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition“ (VAPO) und wurde deswegen bereits wegen Wiederbetätigung zu 11 Jahren Haft verurteilt.
Er ist eine Schlüsselfigur der europäischen Neonaziszene und hat auch einschlägige Verbindungen zur FPÖ. So war er es auch, der das „harmlose“ Paintballspiel in SS-Uniformen organisierte, an dem auch HC Strache teilnahm.
Der Prozess selbst sorgt für Schlagzeilen. So musste der Start der Verhandlung um eine Woche verschoben werden, weil zu wenige Geschworene (7 von 22) erschienen waren. Auch die Anwälte der Angeklagten greifen auf ungewöhnliche, ja hetzerische Verteidigungsmethoden zurück. So sang der Anwalt von Felix B., Herbert Orlich, während einer Zeugenbefragung das verbotene Deutschlandlied und krönte das ganze mit Sieg Heil rufen. Sein Verhalten hat keine Konsequenzen.
In der Verhandlung selbst geht es vor allem um technische Details, wer nun welchen Usernamen, welche Passwörter benutze, wo die Server lokalisiert seien usw. Dabei sollte jeder, der auf einer Website postet, auf der ein Foto von einem KZ und einer darunter stehenden Bitte an die Innenministerin, „diese Immobilie wieder sinngemäß zu verwenden“, zu finden ist, wegen Wiederbetätigung verurteilbar sein.
Wir vergießen natürlich keine Träne darüber, dass auch einmal Nazis vor Gericht stehen, doch glauben wir nicht, dass der Kampf gegen Faschismus von der bürgerlichen Justiz geführt werden kann und soll. Wir treten für militante Massenaktionen der Arbeiter, Arbeiterinnen, Migranten und Migrantinnen, und der Jugendlichen gegen Nazis ein. Nur so kann erfolgreich gegen die braune Pest vorgegangen werden!